Die südwestliche Region von Nordrhein-Westfalen ist geprägt durch eine außergewöhnlich große Zahl ehemaliger Adelssitze, die meist als Wasserburgen errichtet wurden. Die fruchtbare Landschaft und die politische Entwicklung seit dem frühen Mittelalter hatten die burgenreichste Gegend Deutschlands, Europas und damit der Welt zur Folge.
In der Blütezeit des fränkischen Königreichs war der Bau von Burgen Vorrecht des Königs; die Edelherren als die Elite für besondere Aufgaben und Gefahren waren die Vorläufer des hohen Adels und saßen auf unbefestigten Edelhöfen in den Dörfern. Die allmähliche Abgabe der Königsmacht in den rheinischen Stammlanden an die Aachener Pfalzgrafen und Gaugrafen ging einher mit dem Zeitalter der normannischen Raubzüge im 9. Jahrhundert, denen die unbefestigten Dörfer und Höfe schutzlos ausgeliefert waren.
Nach dieser Erfahrung begannen die Edelherren, neben ihren Dörfern (Kleinbüllesheim) oder auch kleineren Städten (Jülich) Erdhügel aufzuschütten, befestigt mit einem hölzernen Turm, einer umlaufenden Palisade und einem Wassergraben. Diese sogenannten ‚Motten‘ waren in ganz Europa gleichzeitig verbreitet. Dem Hügel legte man schon bald eine halbkreisförmige palisadenumwehrte Insel vor, die den landwirtschaftlichen Betrieb aufnahm, in Kriegszeiten auch oft die Dorfbevölkerung. Mit dem Ausbau zum ganzjährigen befestigten Wohnsitz war die autarke Adelsburg vollendet und die zweiteilige rheinische Wasserburg als Standardform des hiesigen Adelssitzes für die nächsten tausend Jahre geschaffen. Adel und Burg waren zur gegenseitigen Existenzbedingung geworden. Reste dieser Frühformen finden sich noch bei Jülich, Düren, Vernich und Lechenich.
Seit dem 10. Jahrhundert wurde das von den Königen und ihren Vertretern, den Pfalzgrafen, hinterlassene Machtvakuum von den erfolgreichsten Edelherrenfamilien ausgefüllt, die ihre Burgen als Basis ihrer Herrschaft soweit möglich als Höhenburgen auf uneinnehmbaren Bergen neu gründeten (Tomburg, Zülpich, Maubach, Nideggen, Heimbach, Münstereifel, Godesberg). Seit dem 12. Jahrhundert tritt neben die Edelherrenfamilien, aus denen der Hochadel und damit alle rheinischen Landesfürsten erwuchsen, die neue Klasse der Niederadeligen oder Ministerialen. Ursprünglich Waffenknechte im Dienste der Edelherren, übernahmen sie bald verantwortlichere Aufgaben und wurden zur loyalen Trägerschicht der Machtinhaber. Sie bildeten die Hauptmasse der Ritterschaft und wurden schließlich durch Erbfähigkeit ihres Status adelsgleich. Sie konnten Lehen empfangen und Recht sprechen.
Während die Edelherren des 13. und 14. Jahrhunderts in Territorialkriegen versuchten, ihre Herrschaft über die Menschen zu einer Herrschaft über fest umrissene Territorien auszubauen, entstand quasi unbeaufsichtigt der größte Teil der rheinischen Wasserburgen, gebaut durch die Ministerialen nach dem Vorbild der Edelherrenburgen, aber standesgemäß deutlich unterhalb von deren Niveau und Größe. Anfangs wurden sie noch als Motten gegründet, von denen nur noch wenige ohne spätere Überbauung erhalten sind (Türnich, Adendorf), seit dem 14. Jahrhundert dann durchgängig als feste Steinburgen auf ebener Erde mit weitläufigen Grabensystemen, Mauern, Toren und Türmen und selbstverständlich immer mit Haupt- und Vorburg. Ende des 14. Jahrhunderts hatte der Ministerialadel aufgrund seiner Burgen eine derartige strategische Position erlangt, daß die nunmehr fest etablierten Landesherren sich auf eine meist gütliche Einigung zu verlegen suchten, um die Burgen und ihre Eigentümer in die Verwaltung und Verteidigung der neuen Länder zu integrieren.
Dazu mußten die Ritter ihre Burgen dem Landesherren übereignen und erhielten sie als Lehen, d.h. erbliche Dauerleihgaben, und Offenhaus zurück. Das verpflichtete beide Parteien zu gegenseitiger Treue und hielt die Burgen offen für eine Besetzung durch den Landesherren im Kriegsfalle. lm Gegenzug erhielten die Ritter eine finanzielle Entschädigung, das Privileg der Steuerfreiheit und das an die Burg gebundene Recht der Landtagsfähigkeit, d.h. Sitz und Stimme auf den rheinischen Landtagen.
Ausgehend von der türmebewehrten Burg des hohen Mittelalters, deren Festigkeit Vorrang vor Bequemlichkeit hatte, entwickelten sich die Rittersitze zum symbolbeladenen multifunktionalen Adelssitz, Zentrum von staatlicher Repräsentation, von Wehrhaftigkeit, Wirtschaftsmacht, Kunst und Kultur. Auf die malerische gotische Burg, wie sie noch in den Rittersitzen Langendorf, Konradsheim, Veynau, Satzvey und Zievel oder in den Landesburgen Lechenich, Zülpich ( in der reinen Form des hochgotischen Kastells), Münstereifel und Bedburg zu erleben ist, folgten im l6. Jahrhundert die eher wohnlichen befestigten Häuser Burgau, Gudenau, Kessenich, Frens, Paffendorf, Bergerhausen, Merode und die eindrucksvollen fürstlichen Schlösser Jülich und Hambach, die beide gleichwohl schwer befestigt waren.
Das Ende der Burg
Das 17. und 18. Jahrhundert bringt das Ende der Burg als eines strategischen Machtmittels und den Ausbau vieler Häuser zum offenen schloßartigen Landsitz. Dennoch bleibt der Adelssitz wehrhaft zu Schutz und Schirm auch der Bevölkerung (Adendorf, Gudenau, Palandt, Heimerzheim, Burgau, Eicks, Ringsheim). Anfang des 18. Jahrhunderts hörten allmählich die Kriege auf, Wirtschaft und Gesellschaft erholten sich. Parallel zum Neubau fürstlicher Schlösser (Bonn, Poppelsdorf, Brühl) wurden die ländlichen Herrensitze laufend modernisiert; Müddersheim, Roesberg und Kleinbüllesheim als erste im eleganten französischen Stil.
Die enge Beziehung ihrer Bauherren zum kurfürstlichen Hof wirkte sich sehr förderlich auf die Qualität der Bauten aus, die wie auch die nachfolgend erneuerten Schlösser in Gymnich und Tümich, Schlenderhan und Bollheim, Busch und Lüftelberg zu den barocken Kostbarkeiten des Landes (und Europas) zählen. Die Größe entspricht dem zugehörigen Landbesitz, kaum eines ist ohne die traditionelle Vorburg denkbar. Vorbild für alle war die moderne französische Maison de Plaisance, ganz nach den Gesichtspunkten Ästhetik, Bequemlichkeit und zweckmäßiger Raumaufteilung konzipiert. Höhepunkt im privaten rheinischen Schloßbau des 18. Jahrhunderts ist zweifellos das 1768-1771 erbaute, noch heute im authentischen Originalzustand erhaltene Schloß Miel.
Mit dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen ins Rheinland im Jahr 1794 endete jedes Privileg des Adels und damit die staatsrechtliche Bedeutung seiner Burgen. Erst nach dem Übergang der Rheinlande an das Königreich Preußen 1815 gewann der Adel einige seiner gesellschaftlichen Vorrechte zurück, seine Burgen aber wurden kostspieliges Privatvergnügen mit einer bis heute unübertroffenen Reputation. Die bedeutendsten Adelsfamilien bauten dennoch traditionsbewußt ihre alten Stammsitze weiter aus, nun aber als Denkmäler einer glorreichen Vergangenheit (Gracht, Hemmersbach, Frens, Schlenderhan, Türnich, Paffendorf, Merode, Satzvey, Wachendorf, Bergerhausen, Flamersheim, Kriegshoven). Diese weitgehend ignorierte letzte Bauphase der rheinischen Burgen und Schlösser ist als künstlerisch vollendete, letzte Abrundung einer tausendjährigen Entwicklung noch in bemerkenswerten Beispielen präsent und demonstriert den würdevollen Rückzug eines historischen Phänomens, das wir als eine Grundlage unseres Staates und unserer Gesellschaft ansehen müssen, aber, wie die Realität zeigt, nicht immer achtungsvoll behandeln.
Autor: Dr. Harald Herzog, Rheinisches Amt für Denkmalpflege
Quelle: Die Wasserburgen-Route – Radeln in der Rheinischen Bucht (s. Literatur)